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Tipp:
Schenken Sie Fahrvergnügen mit einer Reservierung als Gutschein!

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Mit dem neuen X-Bow Südtirols Strassen sicher entdecken

 

Das Servicepaket – MIETE:

Sie können dieses einzigartige Fahrzeug für einen oder auch mehrere Tage mieten und damit Südtirol auf eine besondere Art und Weise erkunden.
Neben der Fahrzeugmiete erhalten Sie von uns auch die notwendigen Helme, Unterziehhauben und original KTM Jacken.
Da dieses Fahrzeug gänzlich ohne elektronische Helfer wie ABS uns ESP unterwegs ist, 240 PS und Hinterradantrieb hat, steht am Beginn Ihrer Miete ein kurzes (ca. 1 Stündiges) Training.
Ein Trainer zeigt Ihnen die besonderen Fahreigenschaften des X-Bow. Schließlich wollen wir dass Sie sicher unterwegs sind und Ihren Ausflug genießen können.
In dem Mietpreis sind das Fahrzeug, die Sicherheitsausstattung und das (verpflichtende) Einführungstraining inkludiert, ebenso eine Versicherung.
Nicht inkludiert ist der Kraftstoff. Sie übernehmen das Fahrzeug vor Beginn des Trainings vollgetankt und bringen das Fahrzeug vollgetankt zurück.

Unter dem Menüpunkt „Reservierung“  finden Sie einen Leitfaden,   welcher Sie durch das Buchungsformular für den X-Bow führt.
 
Hier können Sie sofort sehen, wann ein Auto frei ist und es dann selbständig ohne weitere Formalitäten online reservieren.
- Der Mietpreis für den X-Bow beträgt:
- Für 1 Tag 300,00.- Euro, 150 Freikilometer inbegriffen, jeder weitere km wird mit 1,00.- Euro berechnet.
- Für 2 Aufeinanderfolgende Tage 550,00.- Euro, 300 Freikilometer inbegriffen, jeder weitere km wird mit 1,00.- Euro berechnet
- Für 3 Aufeinanderfolgende Tage 800,00.- Euro, 450 Freikilometer inbegriffen, jeder weitere km wird mit 1,00.- Euro berechnet
- Im Preis ist eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung
  von 3.000,00.- Euro enthalten.
- Der Kraftstoff ist im Mietpreis nicht enthalten.
- Bitte beachten Sie, dass jeder Fahrer vor dem Start:
° den Haftungsausschluss unterschreiben muss, 
° den Fahrsicherheitskurs absolvieren muss
° im Besitz eines gültigen Führerscheins sein muss
° das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben muss
 
- Es werden nur Reservierungen berücksichtigt, welche eine korrekte Telefonnummer und E-mail Adresse beinhalten.

 

Bei Abholung des Fahrzeuges ist eine Kaution von 3.000,00.- Euro in Bar zu hinterlegen.

 

Allgemeine Mietbedingungen
 

1.       Benützung, Behandlung und Führen des Mietwagens

Der oder die Fahrerin muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins der Kategorie B und mindestens 25 Jahre alt sein.
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietwagen mit größter Sorgfalt zu behandeln und nach den gesetzlichen Vorschriften zu fahren.
Auslandsfahrten sind nicht gestattet.
ES IST STRENGSTENS UNTERSAGT ÜBER BORDSTEINE UND RAMPEN, SOWIE IN TIEFGARAGEN ZU FAHREN.
 
2.       Strafen
Für sämtliche Strafen (Geschwindigkeitsübertretungen, Radarstrafen, falsch Parken usw.) hat der Mieter zu haften. Dies gilt auch für Strafen, welche nach Rückgabe des Mietwagens zugeschickt werden.
 
3.       Mietzins und Vorauszahlung
Der Mieter erkennt alle in diesem Vertrag festgelegten Mietzinsansätze an.
Die Abrechnung der Zusatzkosten erfolgt bei der Rückgabe des Wagens.
 
Der gesamte Mietzins ist vor Antritt der Miete vollständig zu bezahlen, ansonsten kann das Fahrzeug nicht übernommen werden.
-          Alle nicht im Voraus bezahlten Kosten (Extras, Kraftstoff, zusätzliche Kosten im Falle eines Schadens oder des Verlustes des Mietwagens) werden bei der Fahrzeugrückgabe fällig und sind ebenfalls sofort zu begleichen.
 
4.       Mietdauer und Verlängerung
Der Mietvertrag ist für die umseitig eingetragene Dauer abgeschlossen. Die Miete beginnt mit der Zahlung der Mietkosten an den Mieter.
Eine Verlängerung des Mietvertrages ist nur gültig, wenn sie vom Vermieter bewilligt und auch auf dem Mieter übergebenen Mietvertragsexemplar eingetragen ist.
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Mieter eine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht erfüllt, oder wenn der Vermieter begründete Gefahr für sein Eigentum sieht.
Bei Absagen von vereinbarten Mieten am Tag des Mietbeginns werden die Mietkosten nicht zurückerstattet. Bei Regen kann der Termin in Abstimmung mit dem Vermieter auf einen anderen Tag verschoben werden.
 
5.       Übernahme und Rückgabe des Fahrzeuges
Der Wagen wird vom Vermieter übergeben. Der Mieter ist Verpflichtet, sich über die Behandlung und Führung des Wagens eingehend unterrichten zu lassen. Schäden aus unsachgemäßer Behandlung gehen zu Lasten des Mieters!
Der Mieter ist verpflichtet den Wagen bei Übernahme zu prüfen und allfällige Schäden, insbesondere Karrosserieschäden oder Mängel, an der dafür vorgesehener Stelle auf der Vorderseite des Vertrages eintragen zu lassen. Im Übrigen erklärt er, den Wagen in einwandfreiem, fahrbereitem Zustand mit aufgefülltem Benzintank übernommen zu haben.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug auf den Zeitpunkt der Beendigung der Miete in ordnungsgemäßem Zustand dem Vermieter zurückzugeben. Fehlende Bestandteile oder fehlendes Zubehör sind vom Mieter zum Neuwert zu bezahlen.
Die Übernahme und Rückgabe des Wagens erfolgen ausschließlich am Firmensitz bei Autotest in Lana und sind mit der zuständigen Person abzustimmen.
 
6.       Verhalten bei Unfall
Der Mieter ist verpflichtet, auf der Unfallstelle alles abzuklären, was zur Feststellung des Tatbestandes erforderlich und dienlich ist, insbesondere zusammen mit den am Unfall beteiligten Personen.
Ferner ist ein Unfall-Protokoll zu erstellen. Wenn immer möglich, ist sofort die Polizei zu benachrichtigen Tel. 112 oder 113 (Notruf 118).
Der Vermieter ist sofort zu benachrichtigen. Dazu dient das Formular „Unfall-Protokoll“, das sich bei den Fahrzeugpapieren befindet. Bei größeren Schäden, oder bei Verletzung von Personen, ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu verständigen. Der Mieter ist ferner verpflichtet, dem Vermieter jede von ihm geforderte Aufklärung abzugeben.
Es ist dem Mieter untersagt, eine Erklärung über Schuld und Verantwortlichkeit abzugeben, eine Verpflichtung zu Schadenersatz einzugehen oder auf Schadenersatz zu verzichten.
 
7.       Haftpflichtversicherung
Der Vermieter hat für den Mietwagen eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von maximal 100 Millionen Euro und maximal 8 Millionen Euro pro verletzte Person abgeschlossen.
Außerdem ist die Versicherung berechtigt, im Rahmen des Versicherungsvertrages und den Bestimmungen über den Versicherungsvertag auf den Mieter Regress zu nehmen. Der Mieter wird speziell darauf hingewiesen, dass es ihm untersagt ist, den Mietwagen durch eine nicht im Mietvertrag aufgeführte Person lenken zu lassen oder im Wagen mehr Personen mitzuführen, als es der in den Fahrzeugpapieren angegebenen Platzzahl entspricht.
 
8.       Kaskoversicherung
Der Vermieter hat für den Mietwagen eine Kaskoversicherung mit abgeschlossen. Pro Schadensfall gehen jedoch, unabhängig vom Verschulden die ersten 3.000,00.- Euro zu Lasten des Mieters. Außerdem ist die Versicherung berechtigt, den Mieter auch für den Mehrbetrag zu belangen, sofern ein grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
 
9.       Feuer und Diebstahl
Der Vermieter hat für den Mietwagen eine Feuer- und Diebstahlversicherung mit abgeschlossen. Pro Schadensfall gehen jedoch, unabhängig vom Verschulden die ersten 3.000,00.- Euro zu Lasten des Mieters. Außerdem ist die Versicherung berechtigt, den Mieter auch für den Mehrbetrag zu belangen, sofern ein grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Bei Diebstahl sind dem Vermieter die Fahrzeugschlüssel komplett zurück zu erstatten.
 
 
10.    Schäden und Störungen am Mietwagen
Der Mieter ist verpflichtet, am Mietwagen auftretende Schäden oder Störungen sofort dem Vermieter zu melden. Für die Erstversorgung und Analyse im Störfall ist Sebastian Tscholl von der Firma Autotest Tel.: 0473 564 124 anzurufen. Reparaturen dürfen nur von einer vom Vermieter bestimmten Reparatur-Werkstatt vorgenommen werden.
Der Mieter ist für Schäden, die während der Miete eingetreten sind und nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, verantwortlich und haftbar.
Sollte der Mietwagen bei Antritt der Miete nicht fahrbar sein oder während der Mietdauer aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat, ausfallen, so ist der Mieter berechtigt den Vertrag aufzulösen. Ansprüche, insbesondere Schadenersatz stehen ihm nicht zu.
Jede Gewährleistung des Vermieters für unmittelbare Schäden die dem Mieter oder Insassen als Folge von Mängeln am Mietwagen entstehen können, ist ausgeschlossen.
 
11.    Gepäck
Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände, die der Mieter oder andere Personen im Mietwagen transportieren, deponieren oder zurücklassen.
 
12.    Gerichtsstand
Zuständig für die Beurteilung allfälliger Streitigkeiten ist das Gericht in Bozen Italien, es gilt das Italienische Recht.
 
13.    Vertragsergänzungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.